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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge, die zwischen der Felxible Car Rentals- Inhaber Zlatko Prtenjaca, Holzgerlinger Weg 17, 71034 Böblingen (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Mietgegenstand, Berechtigte Fahrer und Nutzungsbeschränkungen
Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung des im Mietvertrag näher bezeichneten Kraftfahrzeugs.
Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag eingetragenen Mieter sowie den dort ausdrücklich vermerkten Zusatzfahrern geführt werden. Alle Fahrer müssen ein Mindestalter von 21 Jahren aufweisen und seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der passenden Führerscheinklasse sein.
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu nutzen:
Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings.
Weitervermietung, gewerbliche Personenbeförderung oder sonstige Weitergabe an unberechtigte Dritte.
Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
Fahrten außerhalb des vertraglich erlaubten Gebiets (Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters).
§ 3 Mietpreis, Zahlungsbedingungen und Kaution
Der Mietpreis bestimmt sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. den Vereinbarungen im Mietvertrag. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern nicht anders ausgewiesen).
Der Mietpreis sowie vereinbarte Nebenkosten sind zu Beginn der Mietzeit im Voraus zur Zahlung fällig.
Der Mieter ist verpflichtet, vor der Übergabe des Fahrzeugs eine Sicherheit (Kaution) in Höhe von der gültigen Preisliste zu hinterlegen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Endabrechnung.
§ 4 Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einem verkehrssicheren, sauberen und vollgetankten Zustand (sofern nicht anders vereinbart). Vorhandene Schäden werden bei Übergabe in einem Protokoll festgehalten.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort im gleichen Zustand (vollgetankt und sauber) an den Vermieter zurückzugeben.
Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Mietpreis als Nutzungsentschädigung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5 Pflichten des Mieters bei Schäden, Unfall oder Diebstahl
Bei jedem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Vermieter unverzüglich telefonisch und schriftlich über den Vorfall zu informieren.
Der Mieter darf bei einem Unfall gegnerische Ansprüche weder dem Grunde noch der Höhe nach anerkennen.
Der Mieter hat dem Vermieter einen detaillierten Unfallbericht unter Angabe aller Zeugen und Beteiligten zukommen zu lassen.
§ 6 Versicherung und Haftung des Mieters
Das Fahrzeug ist nach den geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) haftpflichtversichert.
Im Mietvertrag kann eine Reduzierung der Haftung für Schäden am Mietfahrzeug (Teilkasko- oder Vollkaskoschutz) vereinbart werden. In diesem Fall haftet der Mieter für Schäden pro Schadensfall nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von in Höhe von € 2.500,- .
Die Haftungsbeschränkung entfällt vollständig, wenn der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Missachtung von Durchfahrtshöhen) verursacht hat.
§ 7 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
§ 8 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
